AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher

Für den Fall Ihrer Eigenschaft als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und des Vertragsschlusses außerhalb der Betriebsstätte des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KochImmobilien, Inh. Dipl.-Ing. Jens-Uwe Koch, Burgstr. 24, 06114 Halle (Saale), Tel: 0345/4785476, E-Mail: info@KochImmobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mündlich am Telefon oder via Post versandtem Brief bzw. E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist kundtun.

Sie können für Ihren Widerruf den unten stehenden Mustertext verwenden, welcher jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir eventuell bereits von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen der Rückzahlung der Entgelte berechnen wir keine Kosten.

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch noch nach Zustimmung zum Leistungsbeginn ausüben, es erlischt grundsätzlich erst mit vollständiger Leistungserbringung durch den Makler. Haben Sie verlangt, dass unsere Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie an uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.

Muster Widerruf

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Muster verwenden)

- An Firma KochImmobilien, Burgstraße 24 in 06114 Halle (Saale), Tel: 0345/4785476, E-Mail: info@kochimmobilien.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die    Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

---------------------------------------

(*) Zutreffendes verwenden

2. Mit unserem Angebot bieten wir Ihnen das jeweils bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Immobilienmakler an.

3. Unser Angebot erfolgt auf der Grundlage der uns von Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte übernehmen wir nicht.

4. Unsere Angebote / Mitteilungen sind ausschließlich für die Empfänger des Angebots bestimmt und dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von KochImmobilien nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Empfänger für den uns entstandenen Schaden in Höhe der Provision, auch wenn der Empfänger Bevollmächtigter ist.

5. Ist dem Empfänger das angebotene Objekt bereits bekannt, so muss er dies KochImmobilien innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebotes unter Benennung, woher er die Kenntnis hat, schriftlich bekannt geben – andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als anerkannt.

6. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch KochImmobilien ein Vertrag zustande kommt. Es genügt, wenn die Tätigkeit von KochImmobilien am Vertragsabschluss mitursächlich ist. Die Provision ist mit Vertragsschluss verdient und zur Zahlung fällig.

7. Ist einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart, beträgt die an KochImmobilien zu zahlende Provision:

  • beim Kauf bzw. beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung 7,14 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Käufer / Erwerber,
  • beim Mieten 2 Monatsnettokaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Mieter,
  • beim Pachten 3 Monatsnettopachten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Pächter,
  • bei Erbbaurecht 1 Jahresbauzins bzw. 1 Jahresbaupacht inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.


Die Provisionssätze sind in unseren Angeboten noch nicht enthalten.

Die Abrechnung der Provision erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrages bzw. Vertrages. Wird kein Kaufvertrag bzw. Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung der Provision nach den Werten des Angebotes.
Der Anspruch auf Zahlung der Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, aufgrund eines Rücktrittsrechtes aufgelöst oder aus anderen Gründen, die nicht durch KochImmobilien zu vertreten sind, nicht erfüllt wird.

8. Ein Provisionsanspruch steht KochImmobilien auch dann zu, wenn ein Vertrag zu vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von KochImmobilien nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang im Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, schließlich auch bei Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf und jeweils umgekehrt sowie bei einem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

9. Sobald ein Vertragsabschluss über ein von KochImmobilien angebotenes Objekt zustande kommt, besteht durch den Auftraggeber die Pflicht KochImmobilien unverzüglich in Kenntnis zu setzen. KochImmobilien hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss.

10. Die Firma KochImmobilien ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil (Käufer bzw. Verkäufer) provisionspflichtig tätig zu werden.

11. Vereinbarungen aufgrund gesetzlicher Novellierung für Verbraucher als Käufer ab dem 23.12.2020

Makler und der jeweils andere Vertragsteil (Käufer bzw. Verkäufer) haben die am 23. Dezember 2020 in Kraft tretende Neuregelung der Maklerprovision für Käufer in Eigenschaft als Verbraucher besprochen. Hiernach kann der Makler nur bis zu diesem Datum für den Verkäufer die im Hauptvertrag vereinbarte Provision inkl. MwSt. vom Auftraggeber verlangen und Restprovisionen auf den Käufer abwälzen. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Dezember 2020 ist dies nicht mehr möglich und der Makler kann nur noch in gleicher Höher gegenüber dem Käufer als Verbraucher Provision verlangen, wie er diese gegenüber dem Auftraggeber berechnet (§§ 656a ff. BGB).

Ab diesem Zeitpunkt gilt daher für Vertragsverhältnisse Folgendes:

Schließen Makler und Kaufinteressent vor dem 23. Dezember 2020 einen Maklervertrag ab, verbleibt die Tätigkeit des Maklers für den Verkäufer lediglich in Höhe des zwischen den Parteien vormals im Makleralleinauftrag zwischen Verkäufer und Makler vereinbarten Prozentsatzes provisionspflichtig.

Gehen Makler und Kaufinteressent ab dem 23. Dezember 2020 ein Rechtsverhältnis ein, gilt folgende Regelung:

Verkäufer und Käufer haben jeweils 3,57 % / 4,76 % des Kaufpreises inkl. MwSt. an den Makler zu zahlen. Auf die Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular wird hingewiesen.

Handelt es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher, finden die vorgenannten Regelungen keine Anwendung und der Makler kann die Provision wie vor dem 23. Dezember 2020 auf den Käufer abwälzen.

12. Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch KochImmobilien.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Halle (Saale).

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zugelassener Weise am nächsten kommen. 

16. Auf den Internetseiten von KochImmobilien können Links zu anderen Seiten im Internet gelegt sein. KochImmobilien hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte dieser verlinkten Seiten. KochImmobilien distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Seiten und Banner, die zu Links führen.

17. Alternative Streitbeilegung

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.